Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Website von Nagvia sowie für die Inanspruchnahme der von Nagvia angebotenen Vermittlungsleistungen.
Nagvia unterstützt Menschen und Familien bei der Suche nach geeigneter Betreuung, Alltagshilfe und persönlicher Unterstützung und vermittelt Kontakte zwischen hilfesuchenden Personen und geeigneten Betreuungskräften bzw. Alltagshelfern.
2. Leistungen von Nagvia
Nagvia bietet eine persönliche Vermittlungsleistung an.
Die Leistungen umfassen insbesondere:
Aufnahme und Analyse des individuellen Unterstützungsbedarfs
Aufnahme von Profilen geeigneter Betreuungskräfte und Alltagshelfer
Auswahl möglicher passender Kontakte
Durchführung eines persönlichen Matchings
Herstellung einer ersten Verbindung zwischen den Beteiligten
Nagvia bemüht sich, auf Grundlage der angegebenen Informationen eine möglichst passende Verbindung herzustellen.
Ein Anspruch auf eine erfolgreiche Vermittlung besteht jedoch nicht.
3. Rolle von Nagvia
Nagvia handelt ausschließlich als Vermittler.
Nagvia:
stellt Kontakte zwischen Familien und Betreuungskräften her,
unterstützt beim Kennenlernprozess,
begleitet den Vermittlungsprozess.
Nagvia ist jedoch weder:
Arbeitgeber der vermittelten Betreuungskräfte,
Pflegedienst,
Anbieter von Pflegeleistungen,
noch Vertragspartner einer späteren Betreuung oder Unterstützung.
Die tatsächliche Zusammenarbeit entsteht ausschließlich zwischen der hilfesuchenden Person bzw. Familie und der Betreuungskraft.
4. Vertrag zwischen Familie und Betreuungskraft
Nach einer erfolgreichen Vermittlung entscheiden die beteiligten Parteien eigenständig über eine Zusammenarbeit.
Die Familie und die Betreuungskraft sind selbst verantwortlich für:
die Wahl der Vertragsform,
rechtliche Voraussetzungen,
Vergütung,
Versicherungen,
steuerliche Verpflichtungen,
Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Nagvia übernimmt keine Verantwortung für die rechtliche Gestaltung oder Durchführung dieser Zusammenarbeit.
5. Vermittlungsprozess
Der Vermittlungsprozess erfolgt in folgenden Schritten:
Übermittlung einer Anfrage durch eine Familie oder Betreuungskraft.
Prüfung der Angaben durch Nagvia.
Durchführung eines individuellen Matchings.
Vorstellung geeigneter Kontakte.
Möglichkeit eines Kennenlerngesprächs.
Entscheidung über eine Zusammenarbeit durch die beteiligten Parteien.
Nagvia kann nicht garantieren, dass eine Vermittlung erfolgreich abgeschlossen wird.
6. Vermittlungsgebühr
Für eine erfolgreiche Vermittlung kann eine Vermittlungsgebühr entstehen.
Die Höhe und Bedingungen der Vermittlungsgebühr werden vor Beginn der kostenpflichtigen Vermittlungsleistung transparent kommuniziert.
Die Vermittlungsgebühr wird grundsätzlich von der Familie bzw. der hilfesuchenden Person getragen.
Eine Zahlungspflicht entsteht nur bei erfolgreicher Vermittlung entsprechend der vorher vereinbarten Bedingungen.
7. Pflichten der Nutzer
Alle Nutzer verpflichten sich:
wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
Änderungen relevanter Informationen mitzuteilen,
respektvoll mit anderen Beteiligten umzugehen,
keine falschen Angaben über Erfahrungen, Qualifikationen oder Verfügbarkeit zu machen.
Nagvia kann Nutzer aus dem Vermittlungsprozess ausschließen, wenn falsche Angaben gemacht werden oder ein vertrauensvoller Vermittlungsprozess nicht möglich ist.
8. Anforderungen an Betreuungskräfte und Alltagshelfer
Betreuungskräfte und Alltagshelfer stellen Nagvia Informationen über ihre Erfahrungen, Fähigkeiten und Verfügbarkeit zur Verfügung.
Je nach Art der Unterstützung können Nachweise oder weitere Informationen angefragt werden.
Die Aufnahme in den Vermittlungspool stellt keine Garantie für eine Vermittlung dar.
9. Haftung
Nagvia bemüht sich um eine sorgfältige Auswahl und Vermittlung geeigneter Kontakte.
Nagvia übernimmt jedoch keine Garantie für:
die Qualität der erbrachten Leistungen,
die persönliche Eignung einer vermittelten Person,
die Dauer oder den Erfolg einer Zusammenarbeit,
die Erfüllung vertraglicher Pflichten zwischen Familie und Betreuungskraft.
Die Verantwortung für die konkrete Zusammenarbeit liegt ausschließlich bei den beteiligten Vertragsparteien.
Die Haftung von Nagvia richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutzerklärung von Nagvia.
Personenbezogene Daten werden verwendet, um Vermittlungsanfragen zu bearbeiten und passende Kontakte herzustellen.
Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur, soweit dies für die Vermittlung erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage besteht.
11. Nutzung der Website
Die Inhalte der Website dienen der Information über die Leistungen von Nagvia.
Nagvia behält sich vor, Inhalte und Leistungen jederzeit weiterzuentwickeln oder anzupassen.
12. Geistiges Eigentum
Alle Inhalte dieser Website, insbesondere Texte, Logo, Grafiken und Gestaltungselemente, sind geschützt.
Eine Nutzung oder Weitergabe ohne Zustimmung von Nagvia ist nicht gestattet.
13. Änderungen der AGB
Nagvia behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen, wenn dies aufgrund gesetzlicher Änderungen oder einer Weiterentwicklung des Angebots erforderlich ist.
Es gilt die jeweils aktuelle Version auf der Website.
Begleitung nach erfolgreicher Vermittlung
Auch nach einer erfolgreichen Vermittlung steht Nagvia den beteiligten Parteien unterstützend zur Verfügung.
Nagvia kann bei Bedarf bei der Kommunikation zwischen Familie und Betreuungskraft unterstützen, insbesondere wenn sprachliche oder organisatorische Herausforderungen auftreten.
Die Unterstützung umfasst beispielsweise:
Unterstützung bei der Verständigung zwischen den Parteien,
Weiterleitung wichtiger Informationen,
Unterstützung bei organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit.
Nagvia übernimmt dabei keine Arbeitgeber-, Pflege- oder Betreuungsverantwortung und ersetzt keine rechtliche oder fachliche Beratung.
16. Erneute Vermittlung bei Beendigung einer Zusammenarbeit
Sollte eine vermittelte Betreuungskraft die Zusammenarbeit beenden oder sollte die Zusammenarbeit aus anderen Gründen nicht fortgeführt werden können, kann Nagvia auf Wunsch eine erneute Vermittlung unterstützen.
Eine erneute Vermittlung stellt keine automatische kostenlose Ersatzleistung dar.
Die Bedingungen und Kosten einer erneuten Vermittlung werden individuell vor Beginn der Leistung zwischen Nagvia und der jeweiligen Familie vereinbart.
Nagvia bemüht sich, im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten eine passende Alternative zu finden.
17. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.